Gemäß Landesgesetzblatt Nummer 53 wurde die Änderung der Weidmoos- Europaschutzgebietsverordnung betreffend die Vergrößerung des Europaschutzgebiets am Montag, 15. Juni, im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), kundgemacht. Die Grenzänderung des 2006 zum Europaschutzgebiet erklärten Weidmoos tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft. Die Vergrößerung betrifft zwei insgesamt rund 5 Hektar große Flächen im Norden bzw. Südosten des Weidmoos, die vor einigen Jahren für Naturschutzzwecke durch die Gemeinden St. Georgen bzw. Lamprechtshausen angekauft wurden.