Aufruf zur Einhaltung der Schutzgebietsverordnung im Bürmooser Moor!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinden Lamprechtshausen und St. Georgen!

Wie Sie sich sicher wissen, ist das in unserer Nachbargemeinde Bürmoos gelegene „Bür-mooser Moor“ seit letztem November ein Natur- und Europaschutzgebiet (Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. November 2008). Ebenso wie das in den Gemeinden St. Georgen und Lamprechtshausen gelegene Weidmoos hat sich auch das Bürmooser Moor, vor allem auch Dank der langjährigen Renaturierungsbemühungen des dortigen Torferneue-rungsvereines zu einem Vogel- und Amphibienlebensraum von europäischem Rang ent-wickelt und wurde daher 2002 bei der EU als sogenanntes „Natura 2000-Gebiet“ gemeldet. Das Gebiet unterliegt somit dem Schutz nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie.

Die Schutzvorgaben der Vogelschutzrichtlinie waren durch die Ausweisung als Natur- und Europaschutzgebiet in Landesrecht umzusetzen. Ziel der Verordnung ist es, den Fortbestand der im Bürmooser Moor vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt auf Dauer zu gewährleisten. Die Schutzgebietsverordnung wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Bürmoos als Grundbesitzer, dem Torferneuerungsverein Bürmoos und der Natur-schutzabteilung des Landes erarbeitet und trat nach dem offiziellen Begutachtungs- und Kundmachungsverfahren in Kraft.

Da das Bürmooser Moor auch von vielen erholungssuchenden Menschen aus unseren Ge-meinden besucht wird, enthält die Verordnung auch einige wichtige „Spielregeln“ für die Besucher. Hierzu gehört vor allem, dass das Gebiet ausschließlich auf dem markierten und durch den Moorlehrpfad attraktiv gestalteten Rundweg besucht werden darf. Hierdurch wird sicher gestellt, dass es ausreichende Ruhe- und Rückzugszonen für die Tierwelt gibt, insbesondere für Vogelwelt, die hier mit einigen höchst seltenen und zugleich gegenüber Beunruhigungen extrem empfindlichen Arten vertreten ist. Zu nennen sind etwa das Weißs-ternige Blaukehlchen, die Bekassine oder die Krickente.

Aber auch im Winter, wenn es vielleicht den Anschein hat, das Bürmooser Moor sei ausgestorben und verlassen, ist das Moor Lebensraum für eine Reihe schutzwürdiger Arten. So kommt etwa der extrem seltene Raubwürger hier als Wintergast vor und versuchen verschiedene Amphibienarten unter den Eisflächen in den Tümpeln die Winterzeit zu überste-hen. Gerade die Winterzeit ist für die Tiere besonders heikel, da jede zusätzliche Aktivität an den Reserven zerrt. Störungen durch Besucher abseits des Weges oder Aktivitäten auf den Eisflächen können so für viele Tiere tödlich enden.

Daher müssen wir uns alle an die neuen Spieregeln halten und auch von der ein oder an-deren lieb gewonnenen Gewohnheit ablassen. Wir denken hierbei vor allem an das Eis-laufen und das Eisstockschießen, das auch außerhalb unserer Schutzgebiete an etlichen Teichen möglich ist. Dies sollte uns das Naturjuwel Bürmooser Moor Wert sein. Wir müssen respektieren, dass es auch solche Orte gibt, wo die Natur und die heimische Tier-welt Vorrang haben und der Mensch nur als stiller Gast und ruhiger Naturbeobachter geduldet ist.

In diesem Sinne bitten wir Sie als verantwortungsvolle Mitbürger, das Wegegebot und das Betretungsverbot der Eisflächen im Schutzgebiet „Bürmooser Moor“ zu respektieren! Die Salzburger Berg- und Naturwacht ist angewiesen, das Gebiet in nächster Zeit verstärkt zu kontrollieren und wiederholte übertretungen entsprechend zu ahnden.

Bürgermeister Ing. Johann Grießner
Bürgermeister Fritz Amerhauser
Dipl.-Ing. Bernhard Riehl, Naturschutzabteilung
Dr. Oliver Stöhr, Schutzgebietsbetreuer